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E-Check: Kosten, Ablauf und wann er Pflicht ist

Für Privathaushalte freiwillig, für Betriebe eine harte Vorschrift – warum dieselbe Prüfung je nach Gebäude eine völlig andere Rechtslage hat.

Der E-Check wird oft mit dem TÜV beim Auto verglichen – und genau dieser Vergleich führt in die Irre. Beim Auto ist die Hauptuntersuchung für jeden Halter Pflicht. Beim E-Check hängt alles davon ab, wer Sie sind: Als Eigentümer einer selbst bewohnten Wohnung entscheiden Sie frei. Als Vermieter tragen Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Und als Unternehmer mit auch nur einer angestellten Person gilt eine klare gesetzliche Prüfpflicht.

Dieser Artikel trennt diese drei Fälle sauber voneinander. Sie erfahren, was die Prüfung kostet, welche Fristen tatsächlich gelten – und warum die häufig gelesene Aussage „alle vier Jahre Pflicht" so pauschal nicht stimmt. Dazu zeigen wir, was der Elektriker während der Prüfung wirklich misst, denn eine reine Sichtkontrolle ist kein E-Check.

Als Meisterbetrieb in Dortmund prüfen wir bei EB Elektrotechnik Wohngebäude ebenso wie Gewerbeobjekte. Die folgenden Preisrahmen sind Einordnung, kein Angebot – der tatsächliche Aufwand hängt von der Zahl der Stromkreise und dem Zustand der Anlage ab.

Kurzantwort: Was kostet ein E-Check und wann ist er Pflicht?

Für eine Wohnung liegt der E-Check meist bei 100 bis 200 €, für ein Einfamilienhaus bei 150 bis 350 €. Abgerechnet wird nach Objektgröße und Anzahl der Stromkreise.

Pflicht ist die Prüfung für Privatleute im eigenen Zuhause nicht. Sobald Sie jedoch Beschäftigte haben, schreiben Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 wiederkehrende Prüfungen vor – bei ortsfesten Anlagen in der Regel alle vier Jahre, in feuchten Betriebsstätten jährlich.

Elektriker misst beim E-Check die Spannung im Verteilerkasten mit dem Messgerät
Der E-Check ist eine Messung, keine Sichtkontrolle – erst die Messwerte zeigen, ob Schutzleiter und Isolation in Ordnung sind.

Was ist der E-Check – und wer darf ihn durchführen?

Anders als viele annehmen, ist der Begriff kein allgemeines Wort für „Elektroprüfung", sondern ein geschütztes Prüfsiegel der Innungsbetriebe des Elektrohandwerks. Dahinter steht der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke. Durchführen darf die Prüfung deshalb nicht jeder, der ein Messgerät besitzt: Sie ist qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten, und die Prüfung selbst muss von einer Elektrofachkraft ausgeführt oder verantwortet werden.

Geprüft wird der gesamte elektrische Bestand eines Objekts. Dazu gehört die fest installierte Anlage – Zählerplatz, Verteilung, Leitungen, Schalter, Steckdosen – ebenso wie auf Wunsch die angeschlossenen Geräte. Am Ende steht kein mündliches „passt schon", sondern ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen Messwerten. Dieses Protokoll ist der eigentliche Wert der Prüfung: Es dokumentiert den Zustand Ihrer Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist gegenüber Versicherung, Mietern oder Behörden belastbar.

Hintergrund zum Prüfsiegel und zur Betriebssuche bietet das Verbraucherportal des Elektrohandwerks zum E-CHECK.

E-Check Kosten: Womit Sie rechnen müssen

Der Preis richtet sich nicht nach Quadratmetern, sondern nach dem Prüfaufwand – und der bemisst sich vor allem an der Zahl der Stromkreise. Jeder Kreis wird einzeln gemessen, jeder Messwert dokumentiert. Eine Zwei-Zimmer-Wohnung mit sechs Stromkreisen ist deshalb in ein bis zwei Stunden geprüft, ein Einfamilienhaus mit zwanzig Kreisen braucht einen halben Tag.

Objekt Typischer Rahmen Was den Preis bewegt
Wohnung 100 – 200 € Anzahl der Stromkreise, Zugänglichkeit der Verteilung
Einfamilienhaus 150 – 350 € Mehr Kreise, Außenbereiche, Nebengebäude, Garage
Altbau mit unklarem Bestand oberes Ende und darüber Kreise müssen erst zugeordnet werden, alte Leitungen, fehlende Doku
Gewerbeobjekt nach Aufwand Anlagengröße, Betriebsmittelzahl, geforderter Prüfumfang
Ortsveränderliche Geräte Stückpreis je Gerät Menge – bei Sammelprüfung deutlich günstiger pro Stück

Werden bei der Prüfung Mängel gefunden, ist deren Beseitigung nicht im Preis enthalten – das ist ein eigener Auftrag. Seriöse Betriebe trennen beides sauber und legen Ihnen für die Instandsetzung ein separates Angebot vor. Wie sich Stundensätze im Elektrohandwerk generell zusammensetzen, haben wir in unserem Beitrag zu den Kosten für den Elektriker pro Stunde aufgeschlüsselt.

Ist der E-Check Pflicht? Es kommt darauf an, wer Sie sind

Hier entstehen die meisten Missverständnisse, weil online meist nur eine der drei Konstellationen beschrieben wird. Tatsächlich gelten für dieselbe Prüfung völlig unterschiedliche Regeln – je nachdem, ob Sie selbst darin wohnen, vermieten oder ein Unternehmen führen.

Selbst bewohnt Freiwillig Keine gesetzliche Prüfpflicht Empfohlen alle 4 Jahre, im Altbau häufiger – und beim Hauskauf. Vermietet ! Sorgfaltspflicht Verkehrssicherungspflicht für die Anlage Kein fixes Intervall im Gesetz – das Protokoll ist Ihr Nachweis. Betrieb mit Personal Gesetzlich Pflicht BetrSichV + DGUV Vorschrift 3 Fristen legt der Betreiber per Gefährdungs- beurteilung fest.

Selbst genutztes Wohneigentum: freiwillig, aber sinnvoll

Wer im eigenen Haus wohnt, unterliegt keiner gesetzlichen Prüfpflicht. Es gibt keine Behörde, die eine Plakette verlangt, und kein Bußgeld für eine ungeprüfte Anlage. Sinnvoll ist die Prüfung trotzdem – vor allem in Gebäuden, deren Elektroinstallation aus den Siebzigern oder früher stammt. Dort fehlen häufig Schutzmaßnahmen, die heute selbstverständlich sind, und Leitungsquerschnitte passen nicht mehr zur tatsächlichen Last aus Küchengeräten, Ladetechnik und Homeoffice.

Vermietete Objekte: die Sorgfaltspflicht wiegt schwer

Vermieter schulden ihren Mietern eine gefahrlose Wohnung. Diese Verkehrssicherungspflicht schreibt keinen festen Prüfrhythmus vor, verlangt aber, dass Sie den Zustand der Anlage im Blick behalten. Kommt es zu einem Schaden, kehrt sich die Beweislast faktisch um: Wer ein aktuelles Prüfprotokoll vorlegt, hat seine Sorgfalt dokumentiert. Wer nichts vorweisen kann, steht schlecht da – gegenüber dem Mieter ebenso wie gegenüber der eigenen Versicherung.

Betriebe: hier wird es verbindlich

Sobald Menschen für Sie arbeiten, greifen Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst festzulegen und schriftlich zu dokumentieren – und zwar bevor die Arbeitsmittel verwendet werden. Das betrifft ausdrücklich auch kleine Betriebe, das Ladenlokal und das Büro mit zwei Angestellten. Für Gewerbeobjekte übernehmen wir die Prüfung im Bereich Gewerbe und Industrie inklusive Dokumentation.

Die Pflicht zur Festlegung von Prüfumfang und Fristen regelt § 3 der Betriebssicherheitsverordnung.

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Die oft zitierten „vier Jahre" stammen aus der DGUV Vorschrift 3 – dort allerdings nicht als starre Frist, sondern als Wert, bei dessen Einhaltung die Anforderungen als erfüllt gelten. Die eigentliche Verantwortung für die Fristsetzung bleibt beim Betreiber, der sie aus der Gefährdungsbeurteilung ableitet. Wo Anlagen stärker beansprucht werden, sind kürzere Abstände geboten.

Anlage / Betriebsmittel Frist Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Elektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art (z. B. feuchte oder nasse Bereiche) 1 Jahr Elektrofachkraft
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Verlängerungen, Geräte) Richtwert 6 Monate Elektrofachkraft bzw. befähigte Person mit geeigneten Messgeräten
Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen Richtwert 3 Monate wie oben
Der Punkt, den viele übersehen

Bei ortsveränderlichen Geräten darf die Frist verlängert werden, wenn die Prüfungen eine Fehlerquote von höchstens zwei Prozent ergeben. Wer sauber dokumentiert, kann seinen Prüfaufwand also nachweisbar senken. Umgekehrt gilt: Häufen sich Mängel, sind kürzere Intervalle fällig.

Die vollständigen Prüffristen-Tabellen stehen in der DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen (PDF).

Wann sich die Prüfung besonders lohnt

Unabhängig von Fristen gibt es Situationen, in denen eine Prüfung handfesten Nutzen bringt – weil sie eine Entscheidung absichert oder Geld spart:

  • Vor dem Immobilienkauf. Der Zustand der Elektroinstallation ist im Exposé nie beschrieben, kann aber einen fünfstelligen Sanierungsbedarf bedeuten. Ein Protokoll vor dem Notartermin ist ein starkes Argument bei der Preisverhandlung.
  • Vor der Neuvermietung. Beim Mieterwechsel steht die Wohnung ohnehin leer – der günstigste Moment für eine Prüfung, und Sie starten das neue Mietverhältnis mit dokumentierter Sorgfalt.
  • Vor dem Nachrüsten großer Verbraucher. Wallbox, Wärmepumpe oder Durchlauferhitzer belasten die Anlage dauerhaft. Ob der vorhandene Anschluss das trägt, klärt eine Messung – nicht eine Schätzung. Worauf es dabei ankommt, steht in unserem Beitrag zu Wallbox installieren: Kosten und Voraussetzungen.
  • Wenn die Installation älter als 35 Jahre ist. Dann stammt sie aus einer Zeit vor heutigen Schutzkonzepten. Häufige Befunde: kein FI-Schutz in Bad und Außenbereich, zu wenige Stromkreise, spröde Leitungsisolierung.
Elektrofachkraft dokumentiert die Ergebnisse der Anlagenprüfung im Prüfprotokoll
Ohne Protokoll kein Nachweis: Erst die Dokumentation macht die Prüfung gegenüber Versicherung und Mietern belastbar.

Was beim E-Check tatsächlich geprüft wird

Eine ordnungsgemäße Prüfung besteht aus drei Teilen, die aufeinander aufbauen. Wer nur den ersten davon anbietet, führt keinen E-Check durch, sondern schaut sich die Anlage an. Der Unterschied ist erheblich – die gefährlichsten Fehler sieht man nämlich nicht.

1 Besichtigen Schäden, Überlastung, falsche Absicherung, fehlender Schutz gegen Berühren, Beschriftung der Stromkreise 2 Erproben Auslösen der FI-Schutz- schalter, Funktion von Schaltern und Sicherheits- einrichtungen 3 Messen Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslösezeit des RCD Ergebnis: Prüfprotokoll mit allen Messwerten – Ihr Nachweis über den Zustand der Anlage

Besonders aufschlussreich ist die Messung des Isolationswiderstands. Sie deckt Leitungen auf, deren Ummantelung durch Alter, Hitze oder Nagetiere beschädigt ist – ein Zustand, der lange keinerlei Symptome zeigt und dann zum Kabelbrand führt. Ebenso wichtig ist die Auslösezeit der FI-Schutzschalter: Ein Schalter, der zwar noch klickt, aber zu langsam auslöst, schützt im Ernstfall nicht mehr zuverlässig.

So bereiten Sie den Termin vor

Jede Minute Suchen kostet Prüfzeit und damit Geld. Sorgen Sie für freien Zugang zu Zählerschrank und Unterverteilung, halten Sie Schlüssel für Keller, Dachboden und Nebengebäude bereit und legen Sie vorhandene Unterlagen früherer Arbeiten dazu. Räumen Sie Möbel vor schwer erreichbaren Steckdosen weg – in einer aufgeräumten Wohnung ist die Prüfung deutlich schneller durch.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Ein Mangel im Protokoll ist kein Grund zur Sorge, sondern zunächst eine Information. Entscheidend ist die Einstufung: Von einer fehlenden Beschriftung bis zum akut gefährlichen Zustand reicht die Spanne. Nur bei unmittelbarer Gefahr wird ein Stromkreis sofort außer Betrieb genommen – alles andere wird priorisiert und lässt sich planen.

Typische Befunde in älteren Gebäuden sind ein fehlender FI-Schutz, überlastete Stromkreise, nicht mehr zulässige Klemmstellen oder ein Verteiler ohne Reserve. In vielen Fällen ist die wirtschaftlichste Antwort darauf, den Verteiler zu erneuern, statt einzeln nachzubessern – die Details dazu stehen in unserem Artikel Sicherungskasten erneuern. Zieht sich der Handlungsbedarf durch das ganze Gebäude, ist eine schrittweise Altbausanierung meist der sinnvollere Weg als eine Reihe von Einzelreparaturen.

E-Check und Versicherung: warum das Protokoll zählt

Bei Bränden mit elektrischer Ursache stellt sich immer die Frage nach der Sorgfalt. Versicherer dürfen ihre Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde – und eine seit Jahrzehnten ungeprüfte, erkennbar veraltete Anlage kann in diese Richtung ausgelegt werden. Ein aktuelles Prüfprotokoll dreht diese Diskussion um: Es belegt, dass Sie den Zustand der Anlage geprüft und erkannte Mängel behoben haben.

Manche Versicherer honorieren regelmäßige Prüfungen zudem direkt über die Beitragsgestaltung oder verlangen sie bei gewerblichen Policen ohnehin als Vertragsbestandteil. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich deshalb vor der Beauftragung – gerade bei Gewerbeversicherungen ist die Prüfpflicht häufig ausdrücklich geregelt.

Prüfung der elektrischen Betriebsmittel in einem Gewerbebetrieb nach DGUV Vorschrift 3
In Betrieben ist die wiederkehrende Prüfung keine Kür: Fristen und Umfang legt der Arbeitgeber verbindlich fest.

Häufige Fragen zum E-Check

Wie oft sollte ein E-Check gemacht werden?

In privat genutzten Wohngebäuden gibt es keine vorgeschriebene Frist; als Orientierung hat sich ein Abstand von vier Jahren etabliert, in Altbauten eher kürzer. Für Betriebe gilt die DGUV Vorschrift 3: ortsfeste Anlagen alle vier Jahre, in feuchten oder nassen Betriebsstätten jährlich, ortsveränderliche Geräte mit einem Richtwert von sechs Monaten. Die verbindliche Festlegung trifft der Betreiber über die Gefährdungsbeurteilung.

Ist der E-Check für Privatpersonen Pflicht?

Nein. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt, muss keine Prüfung durchführen lassen – es gibt weder eine Vorschrift noch ein Bußgeld. Anders sieht es aus, sobald Sie vermieten: Dann trifft Sie eine Verkehrssicherungspflicht für die Elektroanlage. Und sobald Sie Beschäftigte haben, greifen Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 mit verbindlichen Prüfpflichten.

Was kostet ein E-Check für ein Einfamilienhaus?

Üblich sind 150 bis 350 €, abhängig von der Zahl der Stromkreise, von Nebengebäuden und Außenbereichen sowie vom Zustand der Dokumentation. In Altbauten liegt der Aufwand höher, weil die Stromkreise oft erst zugeordnet werden müssen. Die Beseitigung gefundener Mängel ist nicht enthalten und wird separat angeboten.

Wer darf einen E-Check durchführen?

Der E-Check ist ein geschütztes Prüfsiegel des Elektrohandwerks und qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Die Prüfung selbst muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder verantwortet werden. Bei ortsveränderlichen Geräten darf die Durchführung auch eine entsprechend befähigte Person übernehmen, sofern geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

Zahlt die Versicherung nicht, wenn kein E-Check vorliegt?

So pauschal nicht. Ein fehlender E-Check führt nicht automatisch zur Leistungsverweigerung. Versicherer können ihre Leistung aber kürzen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde – und eine über Jahrzehnte ungeprüfte, veraltete Anlage kann dabei zum Thema werden. Ein aktuelles Prüfprotokoll ist deshalb vor allem eines: ein Nachweis Ihrer Sorgfalt.

Anlage prüfen lassen – mit Protokoll statt Bauchgefühl

Ob Wohnung, Mehrfamilienhaus oder Betrieb: Wir prüfen Ihre Elektroanlage nach den geltenden Regeln, dokumentieren jeden Messwert und sagen Ihnen klar, was Priorität hat und was warten kann. Für Gewerbekunden übernehmen wir die wiederkehrende Prüfung inklusive Fristenverwaltung.

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